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EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Neue Spielregeln für Verpackungen. Sind Sie bereit für 2026?

Ab dem 12. August 2026 gelten die ersten verbindlichen Vorgaben der PPWR – wir zeigen Ihnen, was jetzt wichtig wird.

Mit der EU-Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR) schafft Europa erstmals einheitliche Regeln für Gestaltung, Herstellung und Entsorgung von Verpackungen. Ziel ist es, Verpackungsabfälle spürbar zu reduzieren, den Einsatz von Rezyklaten zu erhöhen und Verpackungen europaweit besser vergleichbar und recyclingfähiger zu machen.

Besonders im Fokus stehen Kunststoffverpackungen: Für viele nicht-kontaktempfindliche Anwendungen – etwa Stretchfolien, Schaumstoffe oder Umreifungsbänder – wird ab dem 1. Januar 2030 ein Mindestanteil von 35 % Post-Consumer-Rezyklat (PCR) verpflichtend, der bis 2040 schrittweise auf 65 % steigt.

Zusätzlich wird die Recyclingfähigkeit künftig in drei Leistungsstufen von A (sehr gut recycelbar) bis C eingeteilt. Ergänzt wird das Ganze durch eine schrittweise eingeführte, einheitliche Kennzeichnung, die Materialart und Recyclingfähigkeit einer Verpackung auf einen Blick erkennbar macht.

Das ändert sich schrittweise für Sie

  • 2026

    Erste Vorgaben treten in Kraft

    Ab dem 12. August 2026 gilt die PPWR grundsätzlich unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.

  • 2028

    Einheitliche Kennzeichnungspflicht

    Für alle Verpackungen wird eine harmonisierte EU-Kennzeichnung eingeführt, die Materialart und Recyclingfähigkeit ausweist.

  • 2030

    Mindestrezyklatanteile

    Viele Kunststoffverpackungen benötigen mindestens 35 % Post-Consumer-Rezyklat (PCR).

  • 2035

    Nur A & B zulässig

    Ab 2035 dürfen grundsätzlich nur noch Verpackungen der Recycling-Leistungsstufen A oder B in Verkehr gebracht werden.

HILDE24 & PPWR

HILDE24 – Ihr Partner für PPWR-konforme Verpackungslösungen

Als B2B-Onlineshop der Hildebrandt-Unternehmensgruppe bieten wir Ihnen ein breites Sortiment an PPWR-konformen Produkten. Gemeinsam mit führenden Herstellern, die bereits zertifizierte und nachweislich PPWR-konforme Verpackungslösungen liefern, stellen wir sicher:

  • 01

    Zukunftssichere Verpackungen

    Mit dokumentierter Recyclingfähigkeit – für langfristige Planungssicherheit.

  • 02

    Beratung & Teststellung

    Persönliche Beratung, Teststellungen und Prozessoptimierung für Ihr Unternehmen.

  • 03

    Rechtssicherheit

    Durch geprüfte Nachweise und transparente Herstellerangaben.

Wichtiger Hinweis

Konformitätserklärung für Ihre Verpackung

Ab 12.08.2026

Ab dem 12.08.2026 wird bei Ware, die unser Haus verlässt und zuvor umgepackt wurde, der Vordruck der Konformitätserklärung für die Verpackung beigelegt werden.

Sonderfall: Der Artikel AB3019J kennzeichnet nachweisbare Lagerbestände, die bereits vor dem 12.08.2026 in der EU in den Verkehr gebracht wurden. Für diese gilt der Bestandsschutz gemäß Erwägungsgrund 14 der Verordnung (EU) 2025/40. Sofern dies Ihre Lieferung betrifft, ist die Artikelnummer auf Ihrer Rechnung vermerkt.